Allgemeine Geschäftsbedingungen

Ihre Rechte im Kraftomnibussverkehr

Die Verordnung (EU) Nr.181/2011 wurde am 28.Februar 2011 veröffentlicht und findet ab dem 1.März 2013 Anwendung.

 

Ihre Rechte als Fahrgast

1. Verbot der Diskriminierung
Es darf niemand aufgrund seiner Staatsangehörigkeit diskriminiert werden. Diese Regelung umfasst auch Menschen mit Behinderungen oder eingeschränkter Mobilität.

2. Recht auf Informationen
gilt für alle Fahrgäste vor und während der Fahrt sowie allgemeine Unterrichtung über die Rechte der Fahrgäste an den Busbahnhöfen und über das Internet.


3. Recht auf Beschwerden
Fahrgäste haben das Recht auf Beschwerden. Die können Sie per Post bei Alisa Reisen, Schuckertstr. 20, 71277 Rutesheim einreichen oder auch bei einer nationalen Durchsetzungstelle einreichen.

4. Anspruch auf angemessene Unterstützung
bei verspäteter Abfahrt (mehr als 90 Minuten) oder Annullierung haben die Fahrgäste ein Recht auf angemessener Versorgung (Imbisse, Mahlzeiten und Erfrischungen). Bei Bedarf auch Erstattung der Kosten für bis zu zwei Übernachtungen. Dabei betragen die Gesamtkosten bis zu 80 EUR pro Nacht. Diese Regelungen gelten nicht bei  widrigen Wetterbedingungen oder schweren Naturkatastrophen

5. Anspruch auf Fortsetzung der Fahrt
Bei einer Überbuchung oder Verspätung um mehr als 120 Minuten oder gar Annullierung haben die Fahrgäste die Wahl zwischen:     

  • Weiterreise mit geänderter Streckenführung zum Zielort ohne Aufpreis oder
  • Erstattung des Fahrpreises und ggf. die die Rückfahrt zum im Beförderungsvertrag festgelegten Abfahrtsort.
  • Zusätzlich besteht ein Anspruch auf Entschädigung in Höhe von 50% des Fahrpreises bei Verspätungen von mehr als 120 Minuten gegenüber der erwarteten Abfahrtzeit oder bei Annullierung, wenn der Betreiber dem Fahrgast die vorstehend genannte Auswahl nicht anbietet

6. Anspruch auf Entschädigung und Hilfeleistung bei Unfällen
Die Fahrgäste haben Anspruch auf Entschädigung bei Tod oder Körperverletzung sowie bei Verlust oder Beschädigung von Gepäck infolge eines aus der Nutzung des Kraftomnibusses Resultierenden Unfalls. Die Bedingungen und die Höhe der Entschädigung unterliegen der geltenden nationalen Rechtsvorschriften. Die Entschädigungen erfolgen nicht automatisch sondern müssen ggf. Eingeklagt werden. Darüber hinaus muss der Beförderer den Fahrgästen nach einem Unfall angemessene und Verhältnismäßige Hilfe leisten.

7. Bedarfsgerechte Unterstützung für Menschen mit Behinderung oder eingeschränkter Mobilität
Menschen mit einer Behinderung oder eingeschränkter Mobilität haben das Recht, bei bedarf auf eine kostenlose Beförderung der Begleitpersonen. Bei Verlust der Mobilitätshilfen infolge eines Unfalls haben sie ein Recht auf eine finanzielle Entschädigung.
Behinderte Menschen und Personen mit eingschränkter Mobilität müssen den Beförderer mindestens 36 Stunden im Voraus über ihren besonderen Hilfebedarf  informieren und höchstens 60 Minuten vorher an der benannten Stelle des Busbahnhofs einfinden.
Für diese besonderen Hilfeleistungen darf kein Entgelt verlangt werden.  

 

 

Besondere Beförderungsbedingungen


1. Verkehrsträger
Verkehrsträger und Ihnhaber ist Alisa Reisen.
Ihnhaber Tefik Ali, Schuckertstr. 20, 71277 Rutesheim

2. Fahrpläne und Fahrausweise

  • Änderungen der genehmigten und veröffentlichten Fahrzeiten Fahrpreise aus wichtigem Grund, insbesondere zur Umsetzung von Entscheidungen der Genehmigungsbehörden, bleiben vorbehalten.
  • Für jede Buchung wird ein Ticket erstellt. Die Gültigkeit dieses Tickets tritt erst mit der Vollendung der Zahlung ein. Das Ticket ist nur mit einem gültigen Reisedokumenten wirksam. Bitte informieren Sie sich zuvor über Ihre Gültigkeit der Reisedokumente. Jeder Fahrgast  ist selbst für Ihre Dokumente Verantwortlich. Der Fahrgast ist bei grenzüberschreitender Beförderung verpflichtet, alle zur Durchführung der Fahrt erforderlichen Grenzübertrittsdokumente und Ausweispapiere mit sich zu führen. Nachteile, die aus der Nichtbefolgung dieser Vorschriften erwachsen, gehen zu seinen Lasten, auch wenn diese Vorschriften nach der Buchung geändert werden.
  • Kinder und Minderjährige, die das 16. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, werden auf allen nationalen und internationalen Linienverkehren nur befördert, wenn sie eine beglaubigte Genehmigung des/der Erziehungsberechtigten vorlegen und während der Fahrt von einer Person begleitet werden, die das 18. Lebensjahr vollendet hat. Jugendliche ab dem vollendeten 16. Lebensjahr dürfen unabhängig hiervon alleine reisen, wenn sie eine beglaubigte Genehmigung des/der Erziehungsberechtigten vorlegen können. Der Beglaubigungsvermerk hat durch eine öffentliche, hierzu ermächtigte Stelle zu erfolgen und die Identität des/der Erziehungsberechtigten zu bestätigen. Wir bitten Sie, ebenfalls die nationalen, gegebenenfalls abweichenden Bestimmungen zu beachten.
  • Seit dem 26. Juni 2012 benötigt jedes Kind ein eigenes Reisedokument. Seit diesem Zeitpunkt muss sich jede Person - und zwar unabhängig vom Alter - ausweisen können. Je nach Reiseziel sind (Kinder-) Reisepässe oder Personalausweise bei einer Kontrolle vorzulegen. Die neue gesetzliche Regelung gilt auch bei Reisen innerhalb der EU und des Schengen-Raumes.
     

3. Buchung
Die Buchung erfolgt durch Alisa Reisen. Nach erfolgreicher Buchung bekommen Sie eine Buchungsbestätigung mit Datum, Namen sowie Abfahrtszeit und Abfahrtsort.

4. Fahrpreise

  • Auskünfte zu den jeweiligen Fahrpreisen sind im Internet einsehbar. Telefonisch können die Fahrpreise auf erfragt werden.
  • Die Beförderung von Schwerbehinderten erfolgt nach den gesetzlichen Bestimmungen. Notwendige Begleitpersonen fahren kostenlos sofern sie die Bedingungen erfüllen.  Ausländische Schwerbehindertenausweise werden nur berücksichtigt, wenn sie durch einen staatlich anerkannten Übersetzer schriftlich in die deutsche Sprache übersetzt wurden. Die Notwendigkeit einer Begleitperson ist nachzuweisen.

5. Erhöhtes Beförderungsentgelt
Ein Fahrgast ist zur Zahlung eines erhöhten Beförderungsentgelts verpflichtet, wenn er:

  • sich keinen gültigen Fahrausweis beschafft hat,
  • den Fahrausweis auf Verlangen nicht zur Prüfung vorzeigt oder aushändigt. Eine Verfolgung im Straf- oder Bußgeldverfahren bleibt unberührt. Die Vorschrift unter Nummer 1 wird nicht angewendet, wenn die Beschaffung des Fahrausweises aus Gründen unterblieben ist, die der Fahrgast nicht zu vertreten hat.
  • Das erhöhte Beförderungsentgelt beträgt das Doppelte des gewöhnlichen Fahrpreises für die vom Reisenden zurückgelegte Strecke, mindestens jedoch 40 Euro, zuzüglich des Fahrpreises für die vom Reisenden noch zurückzulegende Strecke bis zum Reiseziel. Kann vom Reisenden die zurückgelegte Strecke nicht nachgewiesen werden, wird zur Berechnung des erhöhten Beförderungsentgelts der Ausgangspunkt der Linie zugrunde gelegt.
  • Das erhöhte Beförderungsentgelt ist innerhalb von 2 Wochen nach Beanstandung zu zahlen. Nach Ablauf dieser Frist wird für jede schriftliche Zahlungsaufforderung ein Bearbeitungsentgelt von 15 Euro erhoben.
  • angetroffen wird, ist verpflichtet, seine korrekten Personalien anzugeben und sich auf Verlangen auszuweisen.

6. Gepäckbeförderung

  • Die Mitnahme von Reisegepäck ist generell auf 2 Gepäckstücke pro Person begrenzt. (Koffermaße: Länge + Breite + Höhe: max. 160 cm). Das Gewicht ist pro Gepäckstück auf 30 kg begrenzt.
  • Handgepäck, das im Gepäcknetz des Fahrgastraumes oder unter dem Vordersitz untergebracht werden kann, wird unentgeltlich befördert. Für Handgepäck übernehmen wir eine Haftung für Schäden, die durch grobes Verschulden oder Vorsatz unsererseits entstehen sollten bzw. für den Fall eines Unfalls bis zu einer Höchstgrenze von EUR 1.000,--. Der Fahrgast hat das Handgepäck so unterzubringen und zu beaufsichtigen, dass die Sicherheit und Ordnung des Betriebes nicht gefährdet ist und andere Fahrgäste nicht belästigt werden können. Die Beförderung von Tieren, Fahrrädern und Einrichtungsgegenständen ist im grenzüberschreitenden und innerdeutschen Verkehr nicht gestattet.
  • Der Reisende ist verpflichtet, Gegenstände, die eine Verpackung erfordern, so zu verpacken, dass sie während der Beförderung gegen Verlust oder Beschädigung geschützt sind und keine Personen- oder Sachschäden verursachen können.
  • Die Beförderung von Gegenständen, die über das übliche Reisegepäck hinausgehen, ist in jedem Fall anzufragen. Sollte eine Beförderung möglich sein, wird dafür eine Gebühr erhoben.
  • Für die im Bus vergessenen oder sonst wie zurückgebliebenen Gegenstände besteht kein Versicherungsschutz.
  • Jedes Gepäckstück ist mit einem dauerhaften Gepäckanhänger, aus dem Name, Anschrift und Zielort hervorgehen, zu versehen. Es empfiehlt sich, ein Duplikat davon in das Gepäckstück einzulegen.

7. Haftung, Hilfeleistung bei Unfällen

  • Die Entschädigung im Falle einer Beschädigung von Rollstühlen und anderen Mobilitätshilfen oder Hilfsgeräten entspricht stets dem Wiederbeschaffungswert oder den Reparaturkosten der verloren gegangenen oder beschädigten Ausrüstung. In sonstigen Fällen haftet der Beförderer im Rahmen des § 23 PBefG für nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführte Sachschäden bis zu einem Betrag von Euro 1.000,00 je Fahrgast.
  • Bei Fahrten, deren Abfahrts- oder Ankunftsort innerhalb der Europäischen Union liegt und bei denen die planmäßige Wegstrecke mindestens 250 km beträgt, haben die Fahrgäste bei Annullierung einer Fahrt sowie bei einer Verzögerung der Abfahrt von mehr als 120 Minuten oder einer Überbuchung die Auswahl zwischen einer Fortsetzung der Fahrt zum frühestmöglichen Zeitpunkt verfügbaren Fortsetzung der Fahrt oder der Weiterreise mit geänderter Streckenführung zum im Beförderungsvertrag festgelegten Zielort ohne Aufpreis und unter vergleichbaren Bedingungen wie im Beförderungsvertrag angegeben oder der Erstattung des Fahrpreises und gegebenenfalls zum frühestmöglichen Zeitpunkt kostenlose Rückfahrt mit dem Bus zum im Beförderungsvertrag festgelegten Abfahrtsort. Dies gilt nicht für Fahrgäste mit Fahrscheinen mit offenen Reisedaten, solange keine Abfahrtszeit festgelegt ist.
  • Für die Funktionstüchtigkeit bzw. Nutzbarkeit technischer und sanitärer Einrichtungen in den zur Durchführung des Verkehrs eingesetzten Kraftomnibussen, die zur Erhöhung des Reisekomforts der Passagiere dienen (z.B. Klimaanlage, Bordtoilette), wird keine Haftung übernommen. Ausgenommen von diesem Haftungsausschluss sind Fälle grober Fahrlässigkeit oder Vorsatzes und Fälle der ausdrücklichen Zusicherung bestimmter Einrichtungen.


8. Geltendmachung von Ansprüchen
Die Anmeldung von Ansprüchen des Fahrgastes im Zusammenhang mit der Beförderung sollte schriftlich bei uns erfolgen. Unbeschadet von Schadenersatzforderungen gemäß Artikel 7 der Verordnung (EU) Nr. 181/2011 muss ein Fahrgast, wenn er im Rahmen der Verordnung (EU) Nr. 181/2011 eine Beschwerde an den Beförderer richten möchte, diese innerhalb von drei Monaten nach der tatsächlichen oder geplanten Durchführung des Linienverkehrsdienstes einreichen. Der Beförderer muss dem Fahrgast innerhalb eines Monats nach Eingang der Beschwerde mitteilen, ob seiner Beschwerde stattgegeben wurde, ob sie abgelehnt wurde oder ob sie noch bearbeitet wird. Innerhalb von drei Monaten ab Eingang der Beschwerde muss er ihm eine endgültige Antwort zustellen. Die genannten Fristen gelten nicht, wenn es um Fragen im Zusammenhang mit Entschädigung bei Tod oder Körperverletzung sowie bei Verlust oder Beschädigung von Gepäck infolge von Unfällen geht sowie für sonstige, vorstehend nicht erfasste Ansprüche aus dem Beförderungsvertrag.

Die Ansprüche wegen eines eventuellen Mangels der Beförderungsleistung verjähren nach Ablauf eines Jahres ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn, ausgenommen sind Ansprüche wegen Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit sowie Schäden, die auf grobem Verschulden beruhen. In diesen genannten Fällen gilt die gesetzliche Verjährungsfrist.

9. Rücktritt, Kündigung, Gebühren

  • Bei Stornierung des Beförderungsvertrages bis zu 48 Stunden vor Fahrtantritt hat der Fahrgast 25% des Ticketpreises je Strecke pro Person, mindestens aber eine Pauschale in Höhe von 30,00 EUR an Alisa Reisen zu entrichten. Die Erstattung der Differenz zum Fahrpreis wird vom Buchungsbüro vorgenommen.
  • Storniert der Fahrgast den Beförderungsvertrag 48 Stunden bis 6 Stunden vor Fahrtbeginn, so bleibt der Anspruch auf Beförderungsentgelt in Höhe von 50 % des Fahrpreises, minimal jedoch 50,00 EUR bestehen. Storniert der Fahrgast den Beförderungsvertrag weniger als 6 Stunden vor Fahrtbeginn oder tritt der Fahrgast die Fahrt nicht an, ohne vorher den Beförderungsvertrag zu stornieren, bleibt der Anspruch auf Beförderungsentgelt in voller Höhe bestehen. Eine Umbuchung ist gegen eine Pauschale von 10,00 je Strecke und Person möglich.
  • In allen Fällen erfolgt die Erstattung von gezahltem Beförderungsentgelt nur gegen das Ticket. Stornierungen sind rechtzeitig über das ausstellende Reisebüro vorzunehmen.
  • Wird die Durchführung der Beförderung durch nicht vorhersehbare Umstände wie Krieg, innere Unruhen, Epidemien, hoheitliche Anordnungen (Grenzschließungen, Entziehung der Straßennutzungsrechte o.ä.), Naturkatastrophen oder sonstige unwägbare Einwirkungen gefährdet, erschwert oder beeinträchtigt, so sind sowohl der Fahrgast als auch Alisa Reisen nach Maßgabe dieser Bestimmungen zur Kündigung des Beförderungsvertrages berechtigt.
  • Wird Alisa Reisen infolge eines durch Grenzorgane beanstandeten Grenzübertrittes eines Fahrgastes zu dessen Beförderung, abweichend von der vertraglichen Beförderungsleistung, verpflichtet, trägt die insoweit entstehenden Kosten der Fahrgast.

10. Pflichten des Fahrgastes

  • Der Fahrgast ist dazu verpflichtet, sich mindestens 30 min vor der Abfahrt an der Haltestelle einzufinden.
  • Anweisungen des Fahr- und Begleitpersonals sind zu befolgen. Das Fahrpersonal ist befugt, offensichtlich alkoholisierte Personen von der Beförderung auszuschließen. Anspruch auf Ersatzbeförderung besteht in diesem Falle nicht.
  • Fahrgäste haben sich bei Benutzung der Betriebsanlagen und Fahrzeuge so zu verhalten, wie es die Sicherheit und Ordnung des Betriebs, ihre eigene Sicherheit und die Rücksicht auf andere Personen gebieten. Anweisungen des Betriebspersonals ist zu folgen.
  • Das Rauchen im Bus ist verboten.
  • Der Fahrgast haftet für Schäden, die er am Bus schuldhaft verursacht hat.
  • Fahrgäste, die vorsätzlich oder grob fahrlässig Verschmutzungen oder Beschädigungen des Busses herbeiführen, haben an Alisa Reisen eine Reinigungsgebühr in Höhe von mind. Euro 270,00 zu entrichten, wobei dem Fahrgast der Nachweis gestattet wird, dass ein Schaden überhaupt nicht entstanden oder wesentlich niedriger ist als die genannte Pauschale. Bei entsprechendem Aufwand kann die Gebühr auch höher ausfallen.
  • Alisa Reisen kann den Beförderungsvertrag fristlos kündigen, wenn sich der Fahrgast trotz Abmahnung so störend verhält, dass dem Beförderer und/oder den übrigen Fahrgästen die Fortsetzung der Fahrt nicht mehr zumutbar ist. Dies gilt auch, wenn der Fahrgast sich nicht an sachlich begründete Hinweise hält. Dem Beförderer steht in diesem Falle der Fahrpreis weiter zu, sofern sich nicht durch eine anderweitige Sitzplatzvergabe wirtschaftliche Nachteile vermeiden lassen.
  • Der Fahrgast ist verpflichtet, nach Art oder Menge nur zollfreie Waren mit sich zu führen.
  • Jeder Fahrgast ist im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen verpflichtet, die Sicherheitsgurte zu benutzen, insofern der Bus mit diesen ausgerüstet ist.

11. Gerichtsstand
Gerichtsstand für Vollkaufleute, für Personen, die keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland haben sowie für Personen, die nach Abschluss eines Beförderungsvertrages ihren Wohnsitz oder ihren gewöhnlichen Aufenthaltsort ins Ausland verlegt haben oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, Leonberg.